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Der Vorlesewettbewerb ist eine Aktion des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels
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 Übersicht

Wer kann sich beteiligen?

Gruppe A, B oder C?

Was wird gelesen?

Wer bewertet?


 Wer kann sich beteiligen?

Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler der 6. Klassen.
Die besten Vorleser/innen werden zunächst innerhalb der Klasse, anschließend auf Schulebene ermittelt.

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Jede Schule kann, entsprechend ihrer Schulart, dem Börsenverein eine/n Schulsieger/in für die Teilnahme am Regionalentscheid melden.

Bei Punktegleichstand entscheidet ein Stichentscheid oder das Los.

Um einen fairen und vergleichbaren Wettbewerb zu erreichen, werden die Entscheide in drei Gruppen durchgeführt. Je nach Schulform ergibt sich folgende Aufteilung:


 Gruppe A, B oder C?

A  

Hauptschulen, Mittelschulen, Regelschulen, Sekundarschulen Sachsen-Anhalt, Erweiterte Realschulen Saarland

B

Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Orientierungsstufen, Grundschulen Berlin, und Brandenburg, Förderstufe Hessen, Realschule plus, Regionalschulen, Gemeinschaftsschulen, Stadtteilschulen, Freie Waldorfschulen

C

Förderschulen / Schulen für Lernhilfe
Wegen der geringen Beteiligung endet der Wettbewerb für Teilnehmer/innen der Gruppe C nach der Kreis- bzw. Stadtebene (Ausnahme: Landesentscheid Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Saarland).
Es liegt im Ermessen der Schule, besonders vorlesefreudige Kinder in der Gruppe A anzumelden. (Achtung: Gruppe A gibt es nicht in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein).

Schulen für Körperbehinderte, Sehbehinderte und Blinde werden entsprechend ihrem angestrebten Abschluss eingestuft.


 Was wird gelesen?

Die Teilnehmer/-innen lesen im Wettbewerb aus einem Buch ihrer Wahl sowie ggf. einen unbekannten Text.

Wunschtext: Aus dem vielseitigen Angebot der aktuellen Kinder- und Jugendliteratur wählt jedes Kind sein Vorlesebuch und eine geeignete Textpassage aus. Beratung ist dabei erlaubt und kann hilfreich sein, die Buchauswahl sollte jedoch möglichst selbständig getroffen werden.

Nicht zugelassen sind Schullesebücher, Lyrik, Theater- und Mundartstücke. Die Texte dürfen nicht aus fotokopierten Blattsammlungen entnommen, nicht zusammengestrichen, ergänzt oder auf sonstige Art verändert sein.

Auf jeder weiterführenden Ebene muss aus dem Buch einer anderen Autorin bzw. eines anderen Autors gelesen werden.

Die vorgegebene Lesezeit beträgt etwa drei bis fünf Minuten.

Vorweg nennen die Vorlesenden Titel und Autor/in ihres Buches und erläutern kurz den inhaltlichen Zusammenhang zum vorbereiteten Kapitel oder Textabschnitt.

Überraschungstext: Die Auswahl wird vom Organisator möglichst in Absprache mit der Jury getroffen. Die zwei- bis dreiminütigen Textabschnitte sollten einen gleich bleibenden Schwierigkeitsgrad ohne «Zungenbrecher» und fremdsprachliche Ausdrücke sowie ausgewogen verteilte Dialoge aufweisen. Zur Einstimmung stellt ein Jurymitglied oder der Moderator das Buch kurz vor und liest selbst einige Zeilen. Idealerweise lesen die Teilnehmer/-innen fortlaufend aus einem Buch vor.

Ob ein unbekannter Text von allen gelesen wird, oder nur von denjenigen, die in die engere Wahl gekommen sind, hängt von der Anzahl der teilnehmenden Kinder ab. Die Entscheidung liegt bei der jeweiligen Jury.


 Wer bewertet?

Zur Beurteilung der Vorlesebeiträge ist ein Bewertungsbogen vorgesehen. Bewertet wird nach drei Kriterien: Lesetechnik, Textgestaltung und Textverständnis.

Bei Klassen- und Schulentscheiden übernehmen Mitschüler/innen und Lehrkräfte die Punktevergabe. Gerne können auch externe Juroren hinzugezogen werden.

Für die regionalen Wettbewerbsveranstaltungen stellen die verantwortlichen Organisatoren eine Jury aus ca. 5 bis 7 Personen zusammen; vorzugsweise aus Bereichen, die mit Kinder- und Jugendliteratur vertraut sind, wie Buchhandel, Bibliotheken, Schulen, Jugend- und Kultureinrichtungen, sowie lesefreudige Kinder (z.B Vorjahressieger) und Jugendbuchautor/innen.

Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen!