FAQ für Regionalveranstalter
FAQ zu Regionalentscheiden
Allgemeine Infos
Termine & Fristen?
Um den bundesweiten Ablauf der aufeinanderfolgenden Wettbewerbsebenen sicherzustellen, ist es sehr wichtig, die vorgegebenen Termine und Meldefristen einzuhalten. Verspätet gemeldete Regionalsieger*innen können sonst evtl. nicht mehr rechtzeitig zur nächsten Runde eingeladen werden, bzw. haben nicht ausreichend Vorbereitungszeit.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir auch die Stadtstaaten und Bundesländer mit abweichendem Ablauf, sich möglichst an dem bundesweiten Zeitplan zu orientieren. Das erleichtert die Koordination, z.B. beim Materialversand sowie Überprüfung der Siegermeldungen und vermeidet besorgte Rückfragen von Teilnehmerschulen.
Mein Veranstaltungsbereich: Einladung, Materialbestellung, Siegermeldung
Wo finde ich die Teilnahmeliste und was enthält sie?
Die Liste mit den Adressen sowie Ansprechpartner*innen der teilnehmenden Schulen finden Sie unter Meine Veranstaltung/Teilnehmerliste hinterlegt; als PDF zum Ausdrucken sowie als Excel-Tabelle, für Serienbriefe, Adressaufkleber o.ä. Sie werden per E-Mail benachrichtigt sobald die Daten abrufbar sind.
Achtung: Namen und Adressen der Schulsieger*innen sind evtl. nicht in allen Fällen hinterlegt. Diese personenbezogenen Angaben müssen im Laufe des Anmeldeprozesses von den Eltern übermittelt werden. Sollten die Daten in Ihrer Liste noch fehlen, kontaktieren Sie die Schule (s. dortige Ansprechpartner*in), damit diese die Eltern erneut auffordert, ihr Kind anzumelden.
Bitte beachten Sie auch, dass Schulen unter folgenden Bedingungen zwei Siegerkinder für den Stadt-/Kreisentscheid melden dürfen:
- Schulen mit mehr als 200 Teilnehmer*innen in der sechsten Klassenstufe
- Inklusiv ausgerichtete Schulen (ein*e Regel- und ein*e Förderschüler*in) – Weitere Infos zu Förderschüler*innen siehe auch unser Infoblatt
Wie lade ich die Kinder ein?
Sie können die Kinder online über das Veranstaltungsportal einladen. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie in den Downloads. Behalten Sie die Rückmeldungen im Blick. Erinnern Sie ggf. und kontrollieren Sie, ob jedes Kind aus einem anderen Buch als beim Schulentscheid vorliest. Auch Bücher desselben Autors/derselben Autorin oder Bücher aus derselben Buchreihe sind nicht erlaubt.
Sie können auch per E-Mail oder per Post einladen. Die Einladung und ein Rückmeldeformular senden Sie bei vorhandener Adresse direkt an die Kinder. Bitte denken Sie daran, auch die Schule zu informieren. Sollte keine Adresse des Kindes vorliegen, schicken Sie die Unterlagen zur Weiterleitung direkt an die Schule. Per Rückmeldungsformular bestätigen die Kinder dann ihre Teilnahme an der Wettbewerbsveranstaltung und geben ihr Vorlesebuch an.
Vordrucke und Mustertexte finden Sie in unseren Downloads.
- Passen Sie die Einladungsschreiben einfach nach Ihren Erfordernissen an, z.B. maximale Zahl der Begleitpersonen, Rückmeldefrist u.ä.
- Adressieren Sie das Rückantwortformular mit Ihrer Anschrift vor und füllen auch die sonstigen Veranstaltungsangaben aus.
- Verschicken Sie die Einladungen möglichst zeitnah, sobald Ihr Termin feststeht. Die Kinder warten meist ganz fieberhaft auf Nachricht.
- Prüfen Sie die Rückläufe. Fassen Sie ggf. bei der Schule nach.
- Kontrollieren Sie auch die Angaben zum Vorlesebuch. Es muss ein*e andere*r Autor*in als bei vorherigen Entscheiden gewählt werden. Auch Reihentitel sind nicht mehrfach erlaubt. Die bisher gelesenen Titel entnehmen Sie der Teilnahmeliste.
Wie bestelle ich mein Aktionspaket mit Urkunden und Preisen?
Fordern Sie über Meine Veranstaltung/Materialbestellung Ihre Materialien (Urkunden, Plakate, Buchpreise) an. Da innerhalb kurzer Zeit sehr viele Bestellungen eingehen, kann zwischen Bestellung und Versand einige Zeit vergehen. Wir haben Ihr Veranstaltungsdatum aber im Blick und achten darauf, dass Sie Ihre Materialien rechtzeitig erhalten. Das genaue Versanddatum können Sie unter “Meine Veranstaltung” verfolgen.
Während des Bestellvorgangs werden Sie nach Ihrem Veranstaltungsdatum gefragt. Diese Terminangabe wird dann im Veranstaltungskalender der Regionalentscheide veröffentlicht und dient auch der Koordination des Versands. Informieren Sie uns, wenn Sie das Datum nachträglich ändern, da der Versand ggf. angepasst werden muss.
Bitte überprüfen Sie direkt nach Erhalt des Paketes den Inhalt auf Vollständigkeit.
Hinweis: Die Buchpreise werden automatisch nach Anzahl der Kinder auf der Teilnahmeliste beigelegt.
Einige der Preisbücher sind beschädigt bei mir angekommen.
Bitte melden Sie sich bei uns und erläutern kurz, wie viele Bücher betroffen sind und wie groß die Beschädigungen sind.
Wie melde ich das Gewinnerkind meines Entscheides an?
Bitte melden Sie nach dem Wettbewerb Ihre*n Sieger*in online an. In der Rubrik “Siegermeldung” finden Sie die Teilnehmerschulen Ihrer Veranstaltung gelistet und können mit einem Klick die des Gewinnerkindes anwählen.
- Bei Stadt-/Kreisentscheiden* (s.u.) kann grundsätzlich nur ein*e Sieger*in für die nächste Runde weitergemeldet werden! Bei Punktgleichstand entscheidet ein Stechen oder das Los. Intern können Sie jedoch gerne auch die Zweit- oder Drittplatzierten ehren.
- Auf Bezirksebene werden zwei Sieger*innen gekürt (außer in Berlin).
(*) Aufgeteilte Kreise (z.B. Nord- oder Südteil) gelten als eigenständige Wettbewerbe mit je einem Siegerkind
Nachmeldungen, Nichterscheinen und Absagen
Nachmeldungen von Schulen?
Grundsätzlich gilt:
Verbindlicher Anmeldeschluss für Schulen ist der 15. Dezember! Bis zu diesem Termin müssen die Schulsieger*innen online über das Meldeportal unter www.vorlesewettbewerb.de angemeldet sein. Darüber hinaus besteht noch eine Kulanzfrist bis zu den Weihnachtsferien.
Auf Grundlage der zum Stichtag vorliegenden Teilnehmerliste werden die Preisbücher und Urkunden für Ihre Veranstaltung kalkuliert und konfektioniert.
Sollten Schulen auf Sie zukommen, die Ihre*n Schulsieger*in nicht fristgerecht gemeldet haben, besteht die Möglichkeit, dass Sie das Kind kulanterweise zum Kreisentscheid zulassen. Die Entscheidung über die Teilnahme des Kindes an Ihrem Entscheid liegt bei Ihnen als Veranstalter.
Bitte beachten Sie folgendes:
- Bitte informieren Sie uns über die zusätzlichen Teilnehmer*innen per Mail an veranstalter@vorlesewettbewerb.de und bestellen Sie entsprechend mehr Buchgeschenke und Urkunden.
- Für die Teilnahme ist es erforderlich, dass das Anmeldeformular ausgefüllt und unterschrieben vorliegt. Auf dem Formular muss ein Teil von der Schule ein Teil von den Eltern ausgefüllt werden. Sie finden es in den Downloads.
Sollte das betreffende Kind den Wettbewerb gewinnen, übermitteln Sie uns bitte das ausgefüllte Formular per E-Mail.
Kann eine Schule eine Vertretung für das Siegerkind schicken?
Im Falle der Verhinderung eines Schulsiegerkindes zum Veranstaltungstermin darf die Schule ggf. den/die Zweitplatzierte*n als Nachrücker*in entsenden.
Falls sich die Klassenstufe eines Kindes ändert, z.B. durch Überspringen oder Zurückstufung, ist die Teilnahme leider nicht mehr möglich. Nur Schüler*innen der 6. Klassen sind zugelassen. Auch in diesem Fall darf der oder die Zweitplatzierte nachrücken.
Bitte achten Sie darauf, dass nachgerückte Kinder bzw. die Erziehungsberechtigten sowie Lehrkräfte das Anmeldeformular vor dem Entscheid ausfüllen und unterschreiben. Das Formular finden Sie in den Downloads. Prüfen Sie unbedingt, ob das Kind aus einem anderen Buch vorliest als im Schulentscheid.
Ein Kind ist nicht zum Entscheid erschienen. Was mache ich mit dem Preisbuch?
Bitte informieren Sie das Kind, dass es sich das Buch bei Ihnen abholen kann. Das Preisbuch sollen alle Schulsieger*innen erhalten. Eine Urkunde erhält das Kind nicht.
Sollte das Kind das Buch nicht abholen, dürfen Sie das Buch behalten oder verschenken.
Rechte, Fotos und Presse
Urheberschutz und Bildrechte?
Zu diesem Thema haben wir Ihnen ein Merkblatt zusammengestellt, das die wichtigsten Fragen erläutert.
Beachten Sie, dass Sie sich für die Nutzung und Veröffentlichung von Fotos vorab das Einverständnis der Teilnehmenden und Eltern einholen müssen. Am besten per Einwilligungsformular, dem Sie den Verwendungszweck sowie Ihre Datenschutzinformation beigfügen.
Hinweis: Presse- und andere Fotograf*innen müssen sich die Nutzung jeweils für sich selbst genehmigen lassen.
Muss ich die Veranstaltung bei der VG Wort anmelden?
Das kommt darauf an, ob Ihre Veranstaltung öffentlich ist. Nach § 15 Abs. 3 UrhG ist eine Wiedergabe öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Personen bestimmt ist, die nicht durch persönliche Beziehungen miteinander verbunden sind. Im Fall des Kreisentscheids bedeutet das, dass es sich nicht um eine Öffentlichkeit im Sinne des Urheberrechts handelt, sofern die Veranstaltung nur für die Schulklassen und deren Familien sowie Freunde etc. organisiert ist und keine Werbung für ein breiteres Publikum stattfindet. Das heißt, wenn die Veranstaltung nicht öffentlich beworben und für jeden zugänglich ist, sondern nur die teilnehmenden Kinder und ihre Begleitpersonen kommen, liegt keine Öffentlichkeit vor und es muss keine Meldung getätigt werden. Sollten Sie für Ihre Veranstaltung Werbung machen und weiteres Publikum (abgesehen von den Begleitpersonen der Kinder und den Lehrkräften) zulassen, ist eine Meldung notwendig.
Darf ich die Presse zu meinem Entscheid einladen?
Ja, gerne. Eine Vorlage für die Anfrage an die Presse finden Sie in den Downloads.
Wahltext und Fremdtext
Ein Kind möchte aus demselben Buch vorlesen, aus dem es bereits bei einem vorherigen Entscheid vorgelesen hat. Das ist doch gegen die Regeln…?
Richtig, die Vorlesenden müssen sich für jede Runde des Wettbewerbs ein anderes Buch aussuchen. Es darf auch kein anderes Buch desselben Autors / derselben Autorin oder ein anderes Buch derselben Buchreihe sein.
Bitte prüfen Sie unbedingt vor Ihrem Entscheid anhand der Teilnahmeliste, ob sich jedes Kind ein anderes Buch ausgesucht hat. Sollte das nicht der Fall sein, informieren Sie das Kind möglichst noch einige Zeit vor dem Entscheid, damit es sich ein anderes Buch aussuchen kann.
Gilt die Regel mit dem anderen Buch auch für den Fremdtext?
Nein, das gilt nur für den Wahltext der Kinder. Wenn ein Kind bspw. den Fremdtext des Schulentscheids im Kreisentscheid als Wahltext lesen möchte, ist das zulässig.
Ich habe zu spät gesehen, dass mein*e Kreissieger*in aus demselben Buch vorgelesen hat wie im Schulentscheid. Wie gehen wir vor?
Bitte nehmen Sie zunächst Kontakt zu uns auf. In der Regel muss das Kind – so schwer es ist – disqualifiziert werden und der oder die Zweitplatzierte darf zum nächsthöheren Entscheid fahren.
Sind fremdsprachige Titel erlaubt?
Nein, im Wettbewerb darf ausschließlich aus deutschsprachigen Büchern vorgelesen werden.
Laut Spielregeln soll aus einem altersgemäßen Buch vorgelesen werden. Was mache ich, wenn ein Kind davon abweicht?
Beim Vorlesewettbewerb geht es nicht nur um die Kompetenz des (Vor-)Lesens, sondern auch darum, die Kinder- und Jugendliteratur für die entsprechende Altersgruppe kennenzulernen.
Grundsätzlich liegt unsere Empfehlung darin, Bücher zuzulassen, die für Kinder ab 8 bis ab 12 Jahren empfohlen sind. Ob Sie andere Bücher zulassen oder Kinder mit einem anderen Buch mit ausreichend Zeit vor dem Wettbewerb darauf hinweisen, dass es aus einem anderen Buch vorlesen soll, bleibt Ihnen als Veranstalter überlassen.
Ist es erlaubt, aus Comicromanen vorzulesen?
Laut unseren Spielregeln ist es nicht erlaubt, aus Comics vorzulesen. Bei Comicromanen ist entscheidend, ob eine zusammenhängende dreiminütige Textstelle vorgelesen werden kann. Bei vielen Comicromanen ist dies der Fall, sodass Bücher wie bspw. Gregs Tagebuch zugelassen sind.
Welche Kriterien muss der Fremdtext erfüllen?
Suchen Sie einen (lieferbaren) Kinder- oder Jugendroman aus, der spannend ist und einen gleichbleibenden Schwierigkeitsgrad bietet. (Sodass alle Kinder ähnlich viel Anteile an Dialog, Fremdwörtern etc. haben). Am besten ist es ein Buch, das nicht schon die Hälfte der Kinder gelesen hat, etwa Harry Potter oder Die Schule der magischen Tiere. Klären Sie vorab ggf. die Aussprache von Fremdwörtern oder ungewöhnlichen Namen. Bitte lassen Sie aus einem Buch vorlesen, nicht aus kopierten Blattsammlungen.
Sollen alle Kinder exakt denselben Fremdtext vorlesen oder fortlaufend aus demselben Buch?
Idealerweise lesen die Kinder fortlaufend aus demselben Buch vor. Dabei sollte der Schwierigkeitsgrad in etwa gleichbleiben, Dialoge / Erzähltext sollten für alle Kinder etwa gleich gewichtet sein. Fremdwörter sollten ebenfalls nicht an einzelnen Stellen und damit nur für einzelne Kinder auftreten. Stoppen Sie jeweils 2 Minuten und geben dem Kind dann ein kurzes Zeichen, wenn es nach Ende des Satzes aufhören soll zu lesen.
Bei Kindern aus Förderschulen können Sie versuchen, einen etwas leichteren Abschnitt lesen zu lassen. Bitte sprechen Sie sich vorher mit der Lehrkraft ab, ob das Kind überhaupt den Fremdtext mitlesen möchte.
Es besteht auch die Möglichkeit, dieselbe Textstelle von allen Kindern vorlesen zu lassen. Natürlich ist hier eine größere Vergleichbarkeit gegeben. Allerdings müssten alle Kinder, die noch nicht an der Reihe waren, in einem separaten Raum warten und entsprechend betreut werden. Diese Situation kann für die Kinder unangenehm sein. Außerdem kann es für Publikum und Jury schwieriger sein, konzentriert zu bleiben, wenn immer derselbe Abschnitt gelesen wird.
Ab welcher Teilnahmezahl muss der Fremdtext nicht mehr von allen Teilnehmenden gelesen werden?
Der Fremdtext sollte in der Regel von allen Kindern gelesen werden, da hier nochmal andere Stärken gezeigt werden können als im Wahltext. Damit Veranstaltungen nicht zu lang werden, Jury und Publikum konzentriert bleiben können, kann bei einer Teilnahmezahl ab etwa 13 Kindern der Fremdtext nur von den Kindern vorgelesen werden, die nach der ersten Runde vorn liegen. Dies muss unbedingt vor Beginn der Veranstaltung mitgeteilt werden.
Vorbereitung der Veranstaltung
Wie sollte der Veranstaltungsraum ausgestattet sein?
- Ruhiger Raum, ohne Publikumsverkehr
- Ausreichend Sitzmöglichkeiten für Teilnehmende sowie Begleitpersonen
- Tisch und Stuhl für vorlesendes Kind
- Tisch für die Jury sollte möglichst so stehen, dass die Jury das jeweils lesende Kind von vorn sieht, aber so, dass das Publikum nicht auf die Bewertungsbögen schauen kann
- Je nach Größe / Akustik des Raumes Mikrofon für Vorleser*innen zur Verfügung stellen.
Muss ich Getränke und Snacks bereitstellen?
Es ist toll, wenn Sie Verpflegung zur Verfügung stellen können. Das ist aber kein Muss. Weisen Sie in der Einladung ggf. darauf hin, dass sich die Kinder etwas zu trinken und zu essen mitbringen.
Wie genau soll der Wettbewerb vor Ort ablaufen?
In Kürze stellen wir Ihnen ein Dokument mit einem Beispielablauf zur Verfügung. Dieses finden Sie dann in den Downloads.
Kleinere Abweichungen an die Gegebenheiten vor Ort sind natürlich erlaubt.
Jury
Wie sollte die Jury aufgestellt sein?
Die Jury sollte aus drei bis fünf Personen bestehen. Mitarbeiter*innen aus Buchhandlungen, Bibliotheken, dem örtlichen Kulturamt, Lehrkräfte*, Journalist*innen, Autor*innen – ein Bezug zum Buch und Lesen sollte erkennbar sein. Der oder die Vorjahressieger*in des Kreises / Bezirks kann auch gern eingeladen werden.
*Bitte achten Sie bei Lehrkräften darauf, dass diese nicht an Schulen der Vorlesenden tätig sind.